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   VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694   

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https://dejure.org/2017,24733
VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694 (https://dejure.org/2017,24733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2017 - 1 CE 17.694 (https://dejure.org/2017,24733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 1 CE 17.694 (https://dejure.org/2017,24733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1, § 173 S. 1; ZPO § 251 S. 1
    Entfallen des Anordnungsgrundes im Eilverfahren nach Hauptsacheerledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Eilbedürftigkeit einer Nutzungsuntersagung des Betriebs einer Freiluftgaststätte als "Winterbar"

  • rewis.io

    Entfallen des Anordnungsgrundes im Eilverfahren nach Hauptsacheerledigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 173 S. 1; ZPO § 251 S. 1
    Nutzungsuntersagung gegen eine Freiluftgaststätte (Betrieb einer "Winterbar"); Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Ablehnung des Antrags auf Ruhen des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Eilbedürftigkeit einer Nutzungsuntersagung des Betriebs einer Freiluftgaststätte als "Winterbar"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 29.05.1998 - 1 B 93.3369
    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694
    Rechtsgrundlage des Betriebs des "Kiosks" auf dem Badegelände sind Baugenehmigungen aus den 1990er Jahren sowie der Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 1992, die seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 - (BayVBl 1998, 753) bestandskräftig sind.

    Die Frage, welchen Umfang die Baugenehmigungen aus den 1990er Jahren sowie der Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 1992, die seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 - (BayVBl 1998, 753) bestandskräftig sind, haben, ist gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren zu prüfen.

  • VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015

    Amtsangemessene Beschäftigung einer Oberkonservatorin

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694
    Eine solche prozessuale Vorgehensweise widerspräche dem Sinn und Zweck des Eilrechtsschutzes, eine alsbaldige und vorläufige Entscheidung herbeizuführen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 juris Rn. 43).
  • VG Düsseldorf, 11.04.2024 - 3 L 716/24
    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage allein maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 CE 17.694 -, juris Rn. 6, stellt sich die Sachlage nämlich so dar, dass der Antragstellerin die begehrte Zulassung zur streitgegenständlichen, im Zeitraum vom 00. April 2024 bis zum 00. Mai 2024 stattfindenden Frühjahrs-T. 2024 in L. mit ihrem Ausschankbetrieb "C. C1.
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 8 B 24/21

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, ist stets die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 3 EO 354/17 -, Rn. 3, juris: Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 CE 17.694 - juris).
  • VG Regensburg, 20.05.2021 - RO 5 E 21.690

    Covid-19, Öffnung einer Badeanstalt, Schwimmkurs

    In der hier vorliegenden Feststellungssituation in der Hauptsache kommt es für das Gericht hinsichtlich der Beurteilung der Sach- und Rechtslage jedoch auf die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Rechtslage an und nicht auf die zum Zeitpunkt der der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes geltende Rechtslage (BayVGH, B.v. 4.7.2017 - 1 CE 17.694 - juris; OVG Weimar, B.v. 27.7.2017 - 3 EO 354/17 - BeckRS 2017, 129017; OVG Bautzen, B.v. 21.6.2013 - 2 B 359/1 - juris; OVG Münster, B.v. 9.2.2011 - 1 B 1130/10 - juris; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 123, Rn. 27), weshalb das Gericht seiner Prüfung einerseits die Regelungen der 12. BayIfSMV in der aktuellen Fassung zugrunde zu legen hat (letzte Änderung durch VO vom 19. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 351)).
  • OVG Thüringen, 27.07.2017 - 3 EO 354/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Anordnungsgrundes bei

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, ist stets die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung, im Beschwerdeverfahren also der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 CE 17.694 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 2 B 359/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 1 B 1130/10 - juris; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 123 Rdn. 27).
  • VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 10/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, ist stets die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 3 EO 354/17 -, Rn. 3, juris: Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 CE 17.694 - juris).
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